Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.05.2018
(1) Diese AGB gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der campstar GmbH, Walcherstrasse 1A, 1020 Wien (nachfolgend: „campstar“ genannt) und Unternehmen i. S. des § 14 BGB, die Campingplätze betreiben (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und den Dienst von campstar.com für kostenpflichtige Inserate (nachfolgend: „Premium Listings“ genannt) und/oder kostenfreie Einträge (nachfolgend: „kostenfreie Listings“ genannt), nutzen.
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von campstar und die jeweils aktuelle Leistungs- und Preisliste der campstar.
(3) Der Betreiber kann grundsätzlich zwischen einem kostenfreien und einem Premium Listing auswählen. Das kostenfreie Listing beinhaltet die grundsätzliche Platzierung auf campstar.com, jedoch ohne die Vorteile die ein Premium Listing beinhaltet. Premium Listings werden in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt (Silber, Gold und Platin) und können auf der Basis eines einjährigen Vertrages eines unbefristeten Vertrages erworben werden. Die Vorteile der Premium Listings können hier eingesehen werden: https://www.campstar.com/de/campingplaetze/subscription/
(1) Durch die Anmeldung des Betreibers auf campstar.com und die Übermittlung der Inhalte erfolgt ein Angebot auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses der Parteien.
(2) campstar entscheidet nach Zugang des Angebots über dessen Annahme nach freiem Ermessen. Die Annahme des Angebots des Betreibers erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in elektronischer Form.
(3) Die Anmeldung ist nur für die Betreiber selbst erlaubt, sofern diese juristische Personen oder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und Personengesellschaften sind. Die anmeldende Person muss bevollmächtigt sein, für den Betreiber wirksam Verträge schließen zu können.
(4) Nach Vertragsschluss erhält der Betreiber durch die im sog. Campstar Cockpit (nachfolgend „Cockpit“) angebotenen Funktionen die Möglichkeit zur Verwaltung seines Profils. Über das Cockpit kann der Betreiber campstar Informationen und sonstige Inhalte zur Verfügung stellen und insbesondere Fotos von seinem Campingplatz hochladen (nachfolgend zusammenfassend: „Inhalte“). In bestimmten Fällen veröffentlicht campstar im Cockpit bereits voreingestellt Fotos vom Campingplatz des Betreibers (nachfolgend „campstar Fotos“). Der Betreiber kann über die Auswahlfunktionen des Cockpits entscheiden, welche Fotos zukünftig auf seinem campstar Profil angezeigt werden. Um eine wirksame Rechteeinräumung an den campstar Fotos nach § 4 dieser AGB sicherzustellen, darf der Betreiber nur campstar Fotos auswählen, die er entweder selbst gefertigt hat oder an denen er wirksam Rechte einräumen kann. Die vom Betreiber nicht ausgewählten Fotos löscht campstar anschließend vom Cockpit. Die Inhalte und die campstar Fotos werden nachfolgend zusammen als „Inhalte“ bezeichnet.
(1) Der Betreiber ist berechtigt, campstar mit der Veröffentlichung von kostenpflichtigen Premium Listings und/oder kostenfreie Listings zu beauftragen. campstar bietet den Betreibern hierbei unterschiedliche Leistungspakete und Dienstleistungen. Die aktuellen Leistungspakete und Preise sind diesen AGB beigefügt.
(2) campstar verpflichtet sich, den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Inhalte der Premium Listings und/oder kostenfreie Listings (nachfolgend: „Inhalte“ genannt) auf www.campstar.com einzustellen und für den vereinbarten Zeitraum abrufbar zu halten. Hierbei kann es aus technischen Gründen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, die Inhalte der Premium Listings und/oder kostenfreie Listings abzurufen, bspw. in Fällen unvorhersehbarer Systemausfälle oder sonstiger technischer Hindernisse.
(3) Soweit das Leistungspaket des Betreibers auch die Beistellung von Arbeitsergebnissen beinhaltet, die von campstar erstellt werden (bspw. Fotos oder Videoproduktionen), wird campstar diese nach Freigabe durch den Betreiber gemäß vorstehendem § 3 Abs. 2 ebenfalls auf www.campstar.com einstellen und für den vereinbarten Zeitraum nach Maßgabe dieser AGB abrufbar halten. campstar räumt dem Betreiber insoweit das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Premium Listings beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Rechte ein, diese Arbeitsergebnisse für Werbezwecke auf www.campstar.com und auf einem eigenen Internetauftritt des Betreibers online zugänglich zu machen und zu verbreiten. Das Recht zur Bearbeitung der Arbeitsergebnisse steht den Betreibern nur mit Zustimmung von campstar zu. Die Nutzung der Arbeitsergebnisse auf Websites von Wettbewerbern von campstar ist ausdrücklich untersagt.
(1) Der Betreiber räumt campstar unentgeltlich das nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die Inhalte Online und Offline zu verwerten, insbesondere die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten.
Der Betreiber erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass die Inhalte übersetzt und auch in Angebote außerhalb von campstar.com eingebunden werden dürfen.
(2) Der Betreiber versichert, dass er die Inhalte selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dienstleister angefertigt hat und die zur Vertragsdurchführung benötigten Rechte und Einwilligungen erhalten hat. Der Betreiber versichert, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Der Betreiber stellt campstar insoweit von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten). und zur uneingeschränkten Weitergabe der Inhalte berechtigt ist.
(1) Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist der Betreiber allein verantwortlich. Er sichert zu, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und keine Inhalte rassistischer, sexistischer oder sonst anstößiger und/oder diskriminierender Art enthalten.
(2) campstar ist berechtigt, Inhalte zu löschen, wenn
- sie Rechte Dritter verletzen, oder
- gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, oder
- unzulässige Inhalte gemäß vorstehenden Absatz 1 enthalten.
(3) Im Falle einer Löschung gemäß vorstehenden Absatz (2) informiert campstar unverzüglich den Betreiber über die Löschung und gibt ihm Gelegenheit, eine ordnungsgemäße Fassung des Inhalts zu übermitteln. Die Löschung berührt die Zahlungspflichten des Betreibers nicht.
(4) Das zwischen campstar und dem Betreiber bestehende Vertragsverhältnis im Falle von Premium Listings kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an die campstar GmbH, Walcherstrasse 1A, 1020 Wien oder per E-Mail zu erfolgen an: info@campstar.com.
(5) Sollte ein Betreiber die Veröffentlichung von Inhalten über seine Leistungen in Fällen von kostenfreien Listings und/oder sonstigen unentgeltlichen Einträgen auf campstar.com nicht oder nicht mehr wünschen, wird campstar diese Inhalte unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung über ein Kontakt-Formular auf campstar.com löschen.
(6) Premium Listings können vom Betreiber auf unbefristete Laufzeit, oder auf die befristete Laufzeit von einem Jahr, erworben werden. Im Falle des Erwerbs eines Premium Listings auf unbefristete Laufzeit, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um ein Jahr, falls der Vertrag vorher nicht wirksam ordentlich gekündigt wird. Im Falle des Erwerbs eines Premium Listings auf befristete Laufzeit von einem Jahr, endet der Vertrag nach einem Jahr automatisch.
(1) Das Entgelt für die in Anspruch genommene Leistung des Betreibers bei Premium Listings wird von campstar ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail in Rechnung gestellt. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist nach Zustellung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
(2) Das Entgelt kann insbesondere mittels Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und Überweisung gezahlt werden.
(3) Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Betreiber campstar die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, es sei denn, dass er das Fehlschlagen nicht zu vertreten hat oder nachweisen kann, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Die aktuell geltenden Preise der Premium Listings sind hier einsehbar: https://www.campstar.com/de/campingplaetze/subscription/
(5) Individuell vereinbarte Rabatte auf Online Inserate sind nur einmalig gültig und erneuern sich nicht bei Verlängerung des Vertrages, es sei denn dieses wurde vorher vereinbart.
Der Betreiber stellt campstar von allen Forderungen und Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Inhalte des Betreibers gegen campstar geltend machen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung vom Betreiber nicht zu vertreten ist.
(1) campstar übernimmt keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Website und der Inhalte auf dieser Website oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der Inhalte des Betreibers.
(2) Stehen einem Betreiber gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, ist campstar zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese erfolgt in der Regel dadurch, dass die Dauer der Veröffentlichung des Inhaltes verlängert wird.
(3) Im Falle höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht von campstar. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, die von keiner Partei zu vertreten sind. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störung im Bereich von Leitungsgebern und sonstige nicht von campstar zu vertretene technische Störungen.
(1) campstar haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit campstar Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet campstar für jedes schuldhafte Verhalten.
(2) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von campstar der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von campstar.
(4) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch campstar und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall anderer zwingender gesetzlicher Regelungen.
(1) Preisänderungen werden von campstar so rechtzeitig angekündigt, dass der Betreiber das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist mit Beendigungszeitpunkt vor Geltung der neuen Preise beenden kann. Soweit er dieses Recht nicht ausübt und die Leistungen von campstar nach der Geltungsdauer nach der Preisänderung weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für beide Vertragsparteien verbindlich. Die Abrechnung erfolgt für diesen Fall auf der Grundlage der Preisänderung.
(2) campstar kann den Betreibern Änderungen dieser AGB mit einer Frist von zwei Wochen anbieten, indem campstar die geänderten Bedingungen den Betreibern schriftlich oder per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zusendet. Das Änderungsangebot von campstar gilt als angenommen, sofern der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail widersprochen wird. Auf diese vertragliche Folge wird der Betreiber im Rahmen des Änderungsangebots besonders hingewiesen.
(1) Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit es sich bei dem Betreiber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und diesen AGB.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.