Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wohnmobil-Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Nutzung der Website www.campstar.com zur Vermittlung von Mietverträgen über Wohnmobile

§ 1 Grundlagen und Begriffsbestimmungen 

(1)      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mangopay S.A., 59 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („Mangopay“) und den jeweils im Buchungsvorgang mit dem Vermieter im Einzelfall geschlossenen besonderen Mietbedingungen die vertragliche Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen der campstar GmbH, Walcherstraße 1A, 1020 Wien, Österreich („campstar“) und Nutzern der Website www.campstar.com („Plattform“), die über diese Plattform Vertragsverhältnisse mit Vermietern Wohnmobilen („Vermieter“) abzuschließen beabsichtigen und hiefür die Plattform in Anspruch nehmen („Kunden“). Sofern die mit dem Vermieter im Einzelfall geschlossenen besonderen Mietbedingungen den AGB widersprechen, gehen die besonderen Mietbedingungen diesen AGB vor.

(2)      Campstar ermöglicht es dem Kunden, unter Zuhilfenahme der Plattform an ausgewählte gewerbliche Vermieter von Fahrzeugen (Wohnmobilen) verbindliche Anbote auf Abschluss eines Mietvertrages zu übermitteln. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis aus oder im Zusammenhang mit dem vom Kunden beabsichtigten (Miet-)Vertragsverhältnis mit dem Vermieter samt allen damit verbundenen wechselseitigen Rechten und Pflichten kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande (zweipersonales Rechtsverhältnis).

(3)      Campstar ist ausschließlich Vertragsvermittler.

(4)      Campstar vermietet selbst keine Fahrzeuge. Campstar bietet auch keine Reisedienstleistungen im Sinne des § 2 Abs 1 Pauschalreisegesetzes an. Campstar wird, mit Ausnahme bei der Übermittlung des Anbots des Kunden und der Annahmeerklärung des Vermieters, überdies nicht als Empfangs-, oder Erklärungsbote für den Kunden oder Vermieter (beide auch „Vertragsteile“) tätig, sofern Campstar nicht im Einzelfall anderes erklärt oder die AGB anderes bestimmen. Sämtliche übrigen rechtsgeschäftliche Erklärungen aus oder im Zusammenhang mit dem (beabsichtigten) Mietverhältnis sind daher von den Vertragsteilen untereinander und direkt aneinander zu richten, wie auch sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zwischen diesen innerhalb dieses zweipersonalen Rechtsverhältnisses auszutragen sind.

(5)      Campstar erbringt gegenüber dem Kunden, sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, unentgeltliche Vertrags-Vermittlungsleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Campstar erbringt diese Leistungen nur an Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

 

§ 2        Nutzung der Plattform & Vermittlung eines Anbots des Kunden 

(1)      Auf der Plattform werden von Campstar gewerbliche Vermieter von Fahrzeugen (Wohnmobile) als potentielle Vertragspartner angeführt, die den jeweiligen Suchkriterien des Kunden entsprechen. Die solcherart konzentrierte Suchanfrage kann der Kunde, je nach Verfügbarkeit, im Sinne eines verbindlichen Anbots auf Abschluss eines Mietvertrages unter Zuhilfenahme der Plattform an den Vermieter richten („Buchungsanfrage“).

(2)      Der Kunde gibt sein Anbot auf Abschluss eines Mietvertrages gegenüber dem Vermieter verbindlich ab, sobald er am Ende des Buchungsprozesses die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ klickt und dadurch die Übermittlung des Anbots an den Vermieter auslöst.

(3)      Campstar als Vertragsvermittler leitet die Buchungsanfrage an den Vermieter weiter, mit dem ausdrücklichen Auftrag des Kunden, vorab die jeweilige Verfügbarkeit des von ihm gewünschten Fahrzeugs beim Vermieter zu prüfen. Besteht eine solche Verfügbarkeit nicht oder ist der Vermieter nicht bereit, mit dem Kunden als solchen oder zu den vom Kunden gewünschten Bedingungen zu kontrahieren, wird Campstar diese Erklärung an den Kunden ohne Verzug weiterleiten („Buchungsabsage“).

(4)      Durch Übermittlung einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Vermieters durch Campstar („Buchungsbestätigung“) erwirbt der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abschluss eines künftigen Mietvertrages zu den in der Buchungsbestätigung angeführten Bedingungen, wobei die wesentliche Beschaffenheit des Bestandgegenstands (Fahrzeugkategorie) und der Bestandpreis dadurch bestimmt werden („Vorvertrag“ im Sinne des § 936 ABGB). Die maßgeblichen weiteren (Neben-)Bedingungen des Vertragsverhältnisses richten sich nach dem vor Ort bei Übergabe des Fahrzeugs abzuschließenden Hauptvertrag. Der Vorvertrag kommt wiederum zwischen Mieter und Vermieter zustande; Campstar ist auch bei dieser Anbahnung lediglich Vertragsvermittler.

(5)      Der Mietvertrag über das Fahrzeug samt allen Nebenbedingungen kommt vor Ort bei Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zwischen diesem und dem Vermieter nach den jeweiligen Mietbedingungen des Vermieters zustande („Hauptvertrag“). Campstar stellt informell auf der Plattform die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen zu den möglichen Mietbedingungen des Vermieters bereit; rechtsverbindlich für Grundlage und Inhalt des Hauptvertrags sind ausschließlich die bei Übergabe des Fahrzeugs vor Ort ausgehändigten Mietbedingungen und solche, die der Vermieter dem Kunden direkt zur Verfügung stellt, und das daraufhin eingegangene Mietverhältnis.

(6)      Der Kunde ist an seine im Sinne des § 2 Abs (2) übermittelte Buchungsanfrage für die Dauer von fünf Werktagen bis zum Ablauf des letzten Werktags gebunden; einseitige (nachträgliche) Änderungen der Buchungsanfrage durch den Kunden sind ohne die Zustimmung des adressierten (potentiellen bzw künftigen) Vermieters nicht zulässig.

 

§ 3        Ansprüche des Kunden 

(1)      Der zwischen den Vertragsteilen zustande gekommene Vorvertrag gewährt dem Kunden einen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages vor Ort am Standort des Vermieters zu den im Vorvertrag festgelegten Hauptleistungen. Gegenstand des Vorvertrages ist daher der Anspruch des Kunden gegenüber dem Vermieter auf i) künftigen Abschluss eines Mietvertrags des Inhaltes ii) der vereinbarten Fahrzeugkategorie, iii) zum Buchungsbeginn iv) bis zum Buchungsende v) zum vereinbarten Bestandentgelt („Inhalt des Vorvertrages“).

(2)      Soweit zum Inhalt des Vorvertrags in Zusammenschau mit der Buchungsbestätigung auf einzelne konkrete Fahrzeugmodelle oder Fahrzeugtypen schriftlich oder bildlich Bezug genommen wird, gelten diese Bezugnahmen ausschließlich als Beispiel für die gebuchte Fahrzeugkategorie und nicht als Zusage für den Abschluss eines Hauptvertrages für ein exakt bestimmtes Fahrzeugmodell. Die jeweils genannten oder abgebildeten Fahrzeuge stellen ein Beispiel für ein Durchschnittsfahrzeug der jeweiligen im Vorvertrag vereinbarten Fahrzeugkategorie dar. Das dem Kunden letztlich übergebene Fahrzeugmodell hängt von der tagesaktuellen Verfügbarkeit des Vermieters ab und richtet sich nach den Mietbedingungen des Vermieters; Campstar hat auf diese Umstände als Vertragsvermittler keinerlei Einfluss, was der Kunde zustimmend zur Kenntnis nimmt.

(3)      Klarstellend wird festgehalten, dass der Kunde sämtliche seiner Ansprüche, Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem vermittelten Mietverhältnis (Vor- und Hauptvertrag) gegenüber dem Vermieter als seinen Vertragspartner geltend zu machen hat; dies gilt insbesondere für alle Bereiche des Leistungsstörungs- oder des Gewährleistungsrechts oder der Schlecht- oder Nichterfüllung des Vermieters aus oder im Zusammenhang mit dem beabsichtigten oder abgeschlossenen Mietverhältnis. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Campstar ausschließlich Vertragsvermittler ist und daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die Leistungspflichten und tatsächliche Leistungserbringung des Vermieters hat.

(4)      Gegenüber Campstar hat der Kunde durch Inanspruchnahme der Plattform zur Übermittlung seines Anbots den Anspruch auf ordnungsgemäße Vertragsvermittlung auf Basis dieser AGB und der in § 1 Abs (1) angeführten Rechtsgrundlagen. Campstar schuldet als Vertragsvermittler daher das bloße Bemühen, zwei potentielle Vertragspartner zum Abschluss des Vor- und Hauptvertrages nach Maßgabe der vom Vermieter bekanntzugebenden Vertragsbedingungen zusammenzuführen, und keinen bestimmten Erfolg.

§ 4        Pflichten des Kunden

(1)      Der Kunde ist verpflichtet, sich über das mit dem Vermieter durch die Inanspruchnahme der Plattform anzubahnende Vertragsverhältnis vorab ausreichend zu informieren, insbesondere, welche Rechte und Pflichten er bei Abschluss eines Mietvertrages (Vor- und Hauptvertrag) mit dem Vermieter eingeht und die er zu erfüllen verpflichtet ist. Dies umfasst sowohl privatrechtliche Verpflichtungen, als auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Landes, in dem der Kunde sein Mietverhältnis abzuschließen beabsichtigt und dessen Vorschriften, insbesondere verkehrsrechtliche Vorschriften, er bei Inanspruchnahme des Fahrzeugs unterworfen ist. 

(2)      Der Kunde verpflichtet sich sohin, sämtliche rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem mit dem Vermieter geschlossenen Mietverhältnisses ergeben, einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die in den Mietbedingungen regelmäßig festgelegte Zahlung einer Kaution und weitere verkehrsübliche Mietbestimmungen, wie etwa das Fahrzeug zum Mietbeginn abzuholen und in ordnungsgemäßem, den Mietbedingungen entsprechenden Zustand rückzustellen, dies im Hinblick etwa auf Tankfüllung, Schadenfreiheit, Reinigungszustand und vergleichbares. Der Kunde hält Campstar aus dem zwischen ihm und dem Vermieter geschlossenen Rechtsverhältnis insoweit schad- und klaglos.

(3)      Der Kunde ist weiters gegenüber Campstar verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit seinem beabsichtigten Mietverhältnis bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere Pass-, Visa-, Gesundheits-, Ein- und Ausreisevorschriften, nationale wie internationale kraftfahrzeugrechtliche- und versicherungsrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde hält auch hieraus Campstar für alle aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen resultierenden Nachteile schad- und klaglos.

 

§ 5 Preise, Zahlung und Fälligkeit

(1)      Die zur Entrichtung des Entgelts zur Verfügung stehenden Zahlungsmodalitäten werden im Rahmen des Buchungsprozesses vorab angeführt; die im Einzelfall vereinbarte Zahlungsmodalität richtet sich nach der Buchungsanfrage des Kunden und der diese Anfrage bejahenden Buchungsbestätigung.

(2)    Die auf der Plattform ausgewiesenen Preise für das von den Vermietern in Aussicht gestellte Vertragsverhältnis beinhalten etwaige Mehrwertsteuer und sind in Euro oder der jeweiligen Landeswährung angegeben. Das Entgelt (Bestandentgelt für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs inklusive darauf entfallende Steuern und Abgaben) wird dem Kunden spätestens auf der letzten Seite vor Übermittlung der Buchungsanfrage angeführt und durch Übermittlung der Buchungsbestätigung festgelegt.

(3)    Sofern die vom Vermieter bekanntgegebenen Preise nicht in Euro, sondern in dessen Landeswährung ausgewiesen sind, erfolgt eine informelle Umrechnung in Euro; Vertragsbestandteil ist jedoch diesfalls die jeweilige Landeswährung und diese ist als Entgelt maßgeblich. Das vom Mieter zu entrichtende Entgelt ist diesfalls ausschließlich in der Landeswährung des Vermieters zu bezahlen. Allfällige vom Zahlungsdienstleister oder der Bank des Kunden in Form von Manipulationsentgelten in Rechnung gestellte Spesen sind vom Kunden zu tragen.

(4)      Mit Abschluss des Vorvertrages (Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden) werden 20% des an den Vermieter zu zahlenden Entgelts fällig. Die verbleibenden 80% des Entgelts werden spätestens 180 Tage vor Beginn des im Vorvertrag angeführten Buchungsbeginns fällig. Diese Zahlungen werden bei Abschluss des Hauptvertrages auf die daraus resultierende Zahlungspflicht des Kunden angerechnet.

(5)      Campstar ist weder eine Bank, noch berechtigt, Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen jeglicher Art anzubieten. Solche Zahlungen erfolgen daher über den Zahlungsdienstleister Mangopay („Zahlungsdienstleister“). Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Absenden der Buchungsanfrage erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mangopay zu akzeptieren, die einen integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Campstar und Kunden einerseits, und dem Kunden und dem Vermieter anderseits, bilden.

(6)      Der Kunde beauftragt jeweils den für die Zahlungsabwicklung in das Vertragsverhältnis miteinbezogenen Zahlungsdienstleister und Campstar und weist diese beide einseitig und unwiderruflich an, das gesamte Entgelt für den Vermieter über den erwähnten Zahlungsdienstleister entgegenzunehmen und nach dem Einlangen zu einem zwischen campstar und Vermieter vereinbartem Zeitpunkt – unter Abzug einer allenfalls zwischen dem Vermieter und Campstar mittels gesonderter Vereinbarung festzulegenden Provision, die an Campstar auszubezahlen ist – an den Vermieter auszubezahlen.

(7)      Nach Eingang der Zahlung beim Zahlungsdienstleister erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung. Buchungsbestätigung und Nachweis über die vollständige Zahlung des Entgelts sind, so die Mietbedingungen des Vermieters für den Kunden nicht günstigeres bestimmen, Voraussetzung für den Abschluss des Hauptvertrags vor Ort beim Vermieter.

(8)      Mit der Zahlung ist das Bestandentgelt im Sinne des Vorvertrags unter Anrechnung auf den künftig abzuschließenden Hauptvertrag abgegolten. Sämtliche sonstige etwaige Kosten des Fahrzeugs und sämtliche sonstige mit diesem verbundene Aufwendungen, insbesondere verbrauchsabhängige Kosten für Betriebsmittel und Kraftstoff, Maut- Gebühren, Strafen und Bußgelder, Parkplätze, Stellplätze, Campingplätze oder Fähren sind im Bestandentgelt nicht enthalten.

 

§ 6 Rücktritt vom Vertrag 

(1)      Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG Dienstleistungen in den Bereichen der Vermietung von Kraftfahrzeugen und solche, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, vom Rücktrittsrecht nach dem FAGG ausgeschlossen sind. Ein Rücktrittsrecht („Stornomöglichkeit“) besteht daher nach österreichischem Recht grundsätzlich nicht.

(2)      Ein etwaiges weitergehendes für den Kunden günstigeres Recht zum Vertragsrücktritt („Stornierungen“) der vom Kunden vorgenommenen Buchung richtet sich nach dem mit dem Vermieter nach dessen Mietbedingungen geschlossenen Vertragsverhältnis. Eine Übersicht über die nach den jeweiligen Mietbedingungen festgelegten Stornierungsmöglichkeiten des jeweiligen Vermieters können vom Kunden auf der Website www.campstar.com eingesehen werden. Es gelten allerdings nur und ausschließlich die jeweils im Einzelfall mit dem Vermieter geschlossenen Bedingungen. Campstar haftet, sofern die Informationen vom Vermieter auf der Plattform bereitgestellt wurden, als Hostprovider für eine etwaige unrichtige Darstellung der Stornierungsmöglichkeit nicht.

(3)      Campstar erklärt sich als Vertragsvermittler und Bote bereit, Stornierungswünsche des Kunden per E-Mail entgegenzunehmen und an den Vermieter zu den Öffnungszeiten von Campstar weiterzuleiten sowie dessen Antwort wiederum an den Kunden rückzuleiten.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Campstar in Fällen, in denen technische Fehler in der elektronischen Kommunikation vom Kunden zu campstar und/oder von campstar zum Vermieter aufgetreten sind und/oder in Fällen von Überbuchungen aufgrund des Eingangs gleichzeitiger Buchungen Namens des Vermieters berechtigt ist, gebuchte Leistungen des Kunden binnen einer Frist von 96 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung ersatzlos zu stornieren, soweit dieses Recht des Vermieters Grundlage in dem geschlossenen Mietverhältnis findet. Dies gilt insbesondere für das Recht des Vermieters, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. In diesem Fall erhält der Kunde jedenfalls bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind, sofern die Mietbedingungen des Vermieters nicht günstigeres für ihn bestimmen, ausgeschlossen.

§ 7 Mietzeit und Mietpreisberechnung

(1)      Aufgrund des Vorvertrags wird für den dem Kunden bestätigten Zeitraum (Tag des Beginns und Tag des Endes des Mietverhältnisses) ein Fahrzeug der im Vorvertrag festgelegten Fahrzeugkategorie reserviert.

(2)      Die genaue Uhrzeit des Beginns und der Beendigung des Mietverhältnisses (Rückstellung) richtet sich nach dem mit dem Vermieter abzuschließenden Hauptmietvertrag.

(3)      Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum gebuchten Zeitpunkt abzuholen und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht oder verspätet abgeholt oder vorzeitig zurückgestellt, bliebt der Kunde aus dem Vorvertrag im Sinne eines Reugeldes zur ungekürzten Zahlung des vereinbarten Entgelts an den Vermieter verpflichtet.

 

§ 8 Gewährleistungs- & Haftungsbestimmungen 

 (1)      Als Vermittler ist Campstar nicht der Vermieter des Fahrzeugs und übernimmt entsprechend keine Gewähr für die vertraglichen Leistungen des Vermieters aus dem Vor- oder Hauptvertrag. Campstar leistet gegenüber dem Kunden ausschließlich Gewähr für die Weitergabe des von ihm formulierten Anbots an den Vermieter und umgekehrt für die Weiterleitung der Buchungsbestätigung des Vermieters an den Kunden. Campstar erbringt sohin ausschließlich Vermittlungsleistungen und bahnt das potentielle Vertragsverhältnis an.

(2)      Alle auf der Plattform angeführten Angaben von Campstar wurden mit größter Sorgfalt auf Basis der von den Vermietern angebotenen Informationen zusammengestellt. Als Host-Provider haftet Campstar nicht für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung, die von Dritten auf der Plattform vorgenommen wurden.

(3)      Die Informationen auf Campstar werden von den Betreibern zur Verfügung gestellt. Jeder Betreiber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Betreiber eingestellten Informationen. Dies gilt insbesondere für Preise und Verfügbarkeit. Die Haftung und Gewährleistung von Campstar für vom Betreiber auf der Plattform eingestellte Informationen ist ausgeschlossen („Hostprovider-Privileg“).

(4)      Für Sach- und Vermögensschäden aus der Vertragsvermittlung haftet Campstar für eigene Leistungen und eigenes Verhalten im Rahmen seiner Vermittlungsleistungen unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Campstar nur bei der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (so genannte Kardinalpflichten).

(5)      Die vorstehenden Ausschlüsse und Begrenzungen der Haftung gelten nicht bei schuldhafter und Campstar adäquat zurechenbarer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6)      Campstar haftet nicht für Fälle höherer Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Kriege, Unruhen, Flugzeugentführungen, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen gleich welcher Art, Stromausfälle, Streiks, und dergleichen.

§ 9 Versicherungsvermittlung  

(1)      Campstar ist zur Annexvermittlung von geringfügigen Versicherungsleistungen berechtigt. Davon umfasst sind sowohl die Vermittlung des Abschlusses eines Versicherungsvertrages bestehend zwischen dem Kunden und einem Versicherer, als auch mittelbar in Form der Versichertenstellung des Kunden durch einen Gruppenversicherungsvertrag, den Campstar zuvor abgeschlossen hat.

(2)      Durch Auswahl der im Einzelfall während des Buchungsvorganges zur Vermittlung angebotenen Versicherungsleistung und durch Bestätigung, die vermittelte Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu wollen, erteilt der Kunde Campstar den Auftrag zur Vermittlung der dort näher beschriebenen Versicherungsleistungen und unterwirft sich den im Buchungsvorgang angeführten Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des Versicherers.

(3)      Der Versicherungsvertrag und das Versicherungsverhältnis kommt in jedem Fall ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Versicherer zustande, und zwar mit Übermittlung der entsprechenden Versicherungsbestätigung durch den Versicherer. Der Kunde hat sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis ausschließlich gegenüber dem in der Buchungsbestätigung angeführten Versicherer zu richten und sämtliche aus diesem Versicherungsverhältnis resultierenden Pflichten gegenüber dem Versicherer zu erfüllen.

(4)      Insbesondere erklärt der Kunde nachfolgendes:

a.         Der Kunde unterwirft sich den vor Abschluss der Buchungsanfrage im Buchungsprozess angeführten Versicherungs- und Vertragsbedingungen des jeweils angeführten Versicherers und bestätigt, diese gelesen und akzeptiert zu haben;

b.         Für den Fall, dass die Versicherungsleistung im Hinblick auf die räumliche Geltung auf die Anmietung von Fahrzeugen in der Europäischen Union, Schweiz oder Liechtenstein begrenzt ist, erklärt der Kunde, dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat;

c.          Der Kunde bestätigt, die Bestimmungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht gelesen und verstanden zu haben;

d.         Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Schadensabwicklungen direkt mit dem Versicherer vorzunehmen und Campstar aus oder im Zusammenhang mit der schuldhaften Verletzung der den Kunden aus dem Versicherungsverhältnis treffenden Pflichten zur Gänze schad- und klaglos zu halten;

e.         Der Kunde erklärt schließlich, die jeweilige Datenschutzerklärung des Versicherers gelesen und akzeptiert zu haben.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1)      Das Rechtsverhältnis zwischen Campstar und dem Kunden unterliegt ausschließlich materiellem österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, den der Verbraucher zu seinem gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2)      Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der Kunde und Campstar verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Auftrag zur Vertragsvermittlung (Dienstleistungsvertrag Campstar – Kunde)

§ 11 Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag (Dienstleistungsvertrag mit Auftrag zur Vertragsvermittlung) zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Absenden der Buchungsbestätigung).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (campstar GmbH, Walcherstraße 1A, 1020 Wien, Österreich, info@campstar.com, +43 1358 0071) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

§ 12 Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen für unsere Dienstleistung erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 13 Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

1.)     An campstar GmbH, Walcherstraße 1A, 1020 Wien, Österreich,
info@campstar.com:

2.)     Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

3.)     Bestellt am (*)/erhalten am (*)

4.)     Name des/der Verbraucher(s)

5.)     Anschrift des/der Verbraucher(s)

6.)     Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

7.) Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes nach § 18 FAGG

(Vermietung von Kfz, Vermieter – Kunde)

§ 14 Belehrung  

Sie beabsichtigen, mit einem gewerblichen Vermieter einen Vor- oder Hauptvertrag abzuschließen, dessen Inhalt die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt.

Grundsätzlich haben Verbraucher nach österreichischem Recht unter bestimmten Voraussetzungen bei Fern- und Auswärtsgeschäften, insbesondere bei der Buchung über das Internet, das Recht, von einem Vertragsverhältnis binnen einer Frist von 14 Tagen zurückzutreten.

Gemäß §18 Abs 1 Z 10 FAGG hat der Verbraucher allerdings kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen in den Bereichen „Vermietung von Kraftfahrzeugen“, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

Der Kunde wird daher ausdrücklich darüber belehrt, dass ein Widerrufsrecht nach österreichischem Recht für das vorliegende Vertragsverhältnis, das mit dem Vermieter geschlossen wird, ausgeschlossen ist.

 

§ 15 Bestätigung des Kunden über den Erhalt dieser Belehrung

Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, muss ihn der Unternehmer in klarer und verständlicher Weise über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts nach § 18 FAGG informieren.

Der Verbraucher bestätigt, diese Information und Belehrung vor dem Absenden seiner Buchungsanfrage erhalten zu haben und über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes ausdrücklich aufgeklärt worden zu sein.

Widerrufsbelehrung gemäß § 5c VersVG (Versicherungsverhältnis Kunde – HanseMerkur Reiseversicherung AG)

§ 16 Belehrung über das Widerrufsrecht

Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.

Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages (= Zusendung der Polizze bzw. Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.

Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg                  
Fax: 040 4119-3030                                                                     
Email: reiseinfo@hansemerkur.de

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt.

Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.

Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung wäre derart fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben

Widerrufsbelehrung gemäß § 5c VersVG (Versicherungsverhältnis Kunde – AWP P&C S.A)

§ 17 Belehrung über das Widerrufsrecht

Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.

Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages (= Zusendung der Polizze bzw. Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.

Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:

AWP P&C S.A., branch office for Austria
Hietzinger Kai 101-105, 1130 Vienna
Telefon: +43-1/525 03-7
Fax: +43 1 525 03 885
Email: service.at@allianz.com

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt.

Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.

Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung wäre derart fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.

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